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Garantiebedingungen

Dream Maker Technologie GmbH

Herstellergarantie für Stromspeicher, Wechselrichter und Wärmepumpen

 

Dream Maker Technologie GmbH (im Folgenden „DMT“) garantiert dem Endkunden (im Folgenden „Kunden“) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass die an den Kunden in Deutschland gelieferten Stromspeicher, Wechselrichter und Wärmepumpen (im Folgenden „Geräte“) für die Dauer der Garantiefrist frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein werden.

 

1. Geräte und Garantiedauer

Die Garantie gilt für die nachfolgend aufgeführten Stromspeicher, Wechselrichter und Wärmepumpen.

GeräteAktivierungsfristGarantiedauer
StromspeicherDatum der ersten Installation und Aktivierung, spätestens 90 Tage nach Rechnungsstellung von DMT.

10 Jahre oder

6000 Zyklen, was zuerst erreicht wird.

WechselrichterDatum der ersten Installation und Aktivierung, spätestens 90 Tage nach Rechnungsstellung von DMT.

5 Jahre

Innerhalb des ersten Jahres nach der Aktivierung können Sie eine 5-jährige Garantieverlängerung (auf insgesamt 10 Jahre) erwerben.

WärmepumpenDatum der ersten Installation und Inbetriebsnahme, spätestens 180 Tage nach Rechnungsstellung von DMT.

2 Jahre

Innerhalb der ersten drei Monate nach Aktivierung können Sie eine 3-jährige Garantieverlängerung (auf insgesamt 5 Jahre) erwerben.

Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile.

 

2. Garantieleistung und -umfang 

DMT wird etwaige Fehler am Gerät nach eigenem Ermessen auf eigene Kosten durch Reparatur (durch einen von DMT autorisierten Service-Partner) oder Lieferung eines neuen oder generalüberholten Geräts und/oder Teile beheben.

Das Ersatzgerät kann ggf. äußerliche Mängel aufweisen, die jedoch den Betrieb des Geräts nicht beeinträchtigen. Die verbleibende Garantiefrist für das Originalgerät wird auf das Ersatzgerät übertragen.

Im Falle der Lieferung eines neuen oder generalüberholten Ersatzgeräts hat der Kunde das Originalgerät zurückzuliefern.

Sonstige Ansprüche des Kunden gegen DMT, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden jedoch durch diese Garantie nicht berührt.

 

3. Voraussetzungen für die Garantieleistung

Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn

  • Die Garantie für das Gerät gemäßZiff. 1 aktiviert wurde.
  • Das Gerät keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben von DMT gemäß Benutzerhandbuch abweichenden Gebrauch oder unsachgemäße Bedienung verursacht sind;
  • Das Gerät keine Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch von DMT nicht autorisierte Service-Partner schließen lassen;
  • In das Gerät nur von DMT autorisiertes Zubehör eingebaut wurde;
  • Das Gerät von einem von DMT autorisierten Service-Partner installiert und in Betrieb genommen wurde gemäß der Montage- und Inbetriebnahmeanleitung des Benutzerhandbuchs und den allgemeinen technischen Regeln;
  • Der Kunde bei Geltendmachung der Garantie durch Vorlage des entsprechenden Wartungsheftes nachweist, dass das Gerät regelmäßig innerhalb der gemäß Benutzerhandbuch vorgesehenen Intervalle von einem autorisierten Service-Partner gewartet wurde. Die Wartung des Stromspeichers umfasst das Landen und Entladen der Batterie;
  • Die Fabrikationsnummer weder entfernt noch unkenntlich gemacht wurde.

 

4. Geltendmachung der Garantie

Ansprüche aus der Garantie können nur durch schriftliche Anzeige an den Service-Partner von DMT, die Firma Dream Maker System GmbH, geltend gemacht werden.

Dream Maker System GmbH, Ludwig-Erhard-Str. 30-34, 65760 Eschborn

E-Mail unter:

pv@dm-maker.de  (für Wechselrichter und Stromspeicher)

wp@dm-maker.de (für Wärmepumpe)

telefonisch

montags bis freitags 9:00–17:00 Uhr

unter 06196 58292-30

Die Ansprüche müssen unverzüglich, innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten nach Eintritt des Garantiefalls, geltend gemacht werden.

Der Kunde muss folgende Unterlagen bereitstellen:

  • Seriennummer des Geräts (SN)
  • Kaufbeleg oder Rechnung
  • Nachweis der Installationsabnahme

Auch muss der Kunde dem Service-Mitarbeiter Zugriff auf die Geräteinformationen und die Historie der Konfiguration im System-Backend zu gewähren.

Die Kosten der Einsendung und Rücksendung des Geräts übernimmt DMT.

Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Geräts heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht, ist DMT berechtigt, eine Servicegbeühr zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht besteht.

 

5. Anwendbares Recht

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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